What is the investment cost or deductible?
Seit im letzten Jahr die Abgeltungssteuer eingeführt wurde, heißt es allgemein, die Geldanlagekosten sind nicht mehr absetzbar.
Das ist falsch!
Aber welche Absetzmöglichkeiten haben die Anleger nun noch?
Seit Januar 2009 werden durch die Finanzämter keine Werbungskosten bei Geldanlagen mehr berücksichtigt. Mit dem Sparerpauschbetrag (801€/1602€) sollen alle Aufwendungen abgegolten sein.
Aber wie immer und überall gibt es natürlich Ausnahmen.
So fallen bei Kapitalanlagen und Kauf bzw. Verkauf von Wertpapieren in den meisten Fällen Gebühren an. Solche Ausgaben sind z.B. Bankgebühren, Ausgabeaufschläge, Provisionen, Courtagen des Maklers, Limitgebühren und nicht zuletzt die Telefonkosten der Börsenaufträge, welche in nachgewiesener Höhe als Transaktionsgebühren von den Einnahmen abgezogen werden können. Zu beachten ist hierbei aber, dass die Ausgaben erst in dem Jahr geltend gemacht werden können, in dem der Verkaufserlös zufließt.
Nicht mehr als Werbungskosten absetzbar sind die Vermögensverwaltungs- und Depotgebühren. Steuermindernd sind allerdings Anschaffungs- und Veräußerungskosten bei der Gewinnermittlung. In vielen Vermögensverwaltungsverträgen sind diese Kosten mit der Jahrespauschale abgegolten. Problem dabei ist, das diese Pauschale keinem Geschäft konkret zugeordnet werden kann. Deshalb wird unterstellt man in dieser einen 50%igen Transaktionskostenanteil, der von den Banken jetzt bei der Aktiengewinnermittlung in den Verlusttopf eingestellt wird und damit steuermindernd wirkt. In diesem Fall dürfen Einzelveräußerungskosten not be recognized separately.
paid accrued interest on the purchase of debt securities may be charged by the acquirer in the year of payment with positive net income. Taxable capital income is the interest accrued from the seller and thus subject to withholding tax.
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